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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der RIO Lebensmittel GmbH
Beusselstraße 44 N–Q
10553 Berlin

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der RIO Lebensmittel GmbH (nachfolgend „RIO") und ihren gewerblichen Kunden, Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, innerhalb der Europäischen Union.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass auf ihre erneute Einbeziehung ausdrücklich hingewiesen werden muss.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote, Preislisten und Produktinformationen von RIO sind freibleibend und unverbindlich.

Bestellungen können telefonisch, per E-Mail oder über sonstige von RIO angebotene Kommunikationswege erfolgen.

Der Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung, Warenbereitstellung oder Übergabe der Ware zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag dem Konto von RIO gutgeschrieben wurde.

Bei Zahlungsverzug ist RIO berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale geltend zu machen.

Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4. Abholung, Lieferung und Gefahrübergang

Der Kunde kann die Ware im Abholmarkt der RIO Lebensmittel GmbH in Berlin übernehmen oder nach gesonderter Vereinbarung liefern lassen.

Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.

Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Verlassen des Betriebsgeländes der RIO Lebensmittel GmbH.

Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.

Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Verkehrsbehinderungen oder sonstige unvorhersehbare Umstände berechtigen RIO, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Wareneingangskontrolle und Mängelrügen

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind bei Abholung sofort, bei Lieferungen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

6. Gewährleistung

Liegt ein berechtigter Mangel vor, ist RIO berechtigt, nach eigener Wahl Ersatz zu liefern oder den Mangel zu beseitigen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB keine abweichende Regelung enthalten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von RIO.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an RIO abgetreten.

8. Haftung

RIO haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Trotz größter Sorgfalt bei Lagerung und Kommissionierung können Kreuzkontaminationen mit Allergenen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Kunden sind verpflichtet, die jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten einzuhalten.

9. Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

10. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin Gerichtsstand.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Juni 2026

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